KRS 0000203313

Gemeinnützige Anstalt

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Wie kann man ein kind anmelden

  1. Grundlage für Aufnahme des Kindes zum KHK sind:
    1. Diagnose einer unheilbaren Krankheit bei dem Kind und
    2. Beendung der Diagnosierung und kausalen Behandlung und
    3. Erlaubnis der Eltern/Rechtsbetreuer und des Patienten (> 14 Lebensjahr wenn möglich) für das Abweichen von weiterer Diagnosierung und kausalen Behandlung und
    4. Erlaubnis der Eltern/Rechtsbetreuer und des Patienten (> 14 Lebensjahr wenn möglich) für Symptombehandlung in Umständen des Familienhospiz für Kinder und
    5. Überweisung des Kindes zur weiterer Obhut im Familienhospiz für Kinder durch die bisher die Heilung durchführende Einheit oder den Hausarzt.
  2. Anmeldung des kranken Kindes zur Heilobhut im KHK wird durch Eltern/Rechtsbetreuer des Kindes ausgeführt:
    1. persönlich in dem Sitz des KHK oder
    2. telefonisch oder
    3. per E-Mail.
  3. Anmeldung des kranken Kindes zur Heilobhut im KHK nimmt das Vorstandsmitglied des Heilsubjekts oder während seiner Abwesenheit das Vorstandsmitglied für Krankenpflege.
  4. Annahmen der Anmeldungen zur KHK finden statt:
    1. Montag bis Freitag, von 9:00 bis 15:30 Uhr im Sitz der KHK
    2. Montag bis Samstag, von 9:00 bis 19:00 Uhr – telefonisch unter der Telefonnummer +48 663 814 005 oder +48 663 814 006
    3. Jeden Tag – per E-Mail an die Adresse: [email protected] oder [email protected] oder [email protected] – dringend die Telefonnummer der Eltern/Rechtsbetreuer des Kindes hinterlassen.
  5. Informationen über Anmeldeweise der Kinder zur KHK ist zur öffentlichen Nachricht bekannt gegeben durch Veröffentlichung der Information:
    1. im Hospizsitz – ul. Wielicka 265, 30-633 Kraków, Zimmer CALD 2C-06
    2. auf der Internetseite www.hospicjumtischnera.org unter dem Lesezeichen HOSPIZ – WIE KANN MAN EIN KIND ANMELDEN
  6. Im Falle keiner Möglichkeit Aufnahme des Kindes zur Heilobhut im KHK im Moment der Anmeldung, werden Eltern/Rechtsbetreuer informiert über:
    1. einschreiben auf einer Wartungsliste – monatliche Daten werden der Gesundheitskasse NFZ - Landwirtschaftlicher Krankenkasse Kleinpolen übergeben,
    2. Anmeldung bei einer anderen Einheit mit einem ähnlichen Tätigkeitsprofil, die sich in der Nähe des wohnorts des kranken Kindes befindet.
  7. Nach Aufnahme des Kindes zur KHK bestimmen das Vorstandsmitglied des Heilsubjekts zusammen mit dem Vorstandsmitglied für Krankenpflege und dem Koordinator für Rehabilitation und Koordinator der Psychologen die Besetzung der Heilgruppe welche Heilleistungen durchführen und vereinbaren mit Eltern/Rechtsbetreuern den ersten Sprechstundetermin.